In der Schweiz gelten für den elektronischen Handel (E-Commerce) das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241) und die Verordnung über die Preisbekanntgabe (VBBo; SR 942.211).
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) in gleicher Weise wie bei herkömmlichen Kaufverträgen.
Ein Klick zum Abschluss eines Kaufvertrags
Gemäss Artikel 184 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts kann ein Kaufvertrag mit einem Klick digital abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass der Kunde eines Schweizer Online-Shops durch einfaches Anklicken von "Kaufen" einen Vertrag abschliessen kann, sofern sich beide Parteien über die wesentlichen Punkte, insbesondere den Verkaufsgegenstand, den Preis und den Vertragsabschluss, einig sind.
Garantie. Sollte sich herausstellen, dass das Produkt defekt ist oder nicht der Beschreibung entspricht, hat der Käufer eine dreimonatige Garantie für defekte oder nicht der Beschreibung entsprechende Produkte. In diesem Fall muss der Käufer den gekauften Artikel in der unbeschädigten Originalverpackung auf seine Kosten an den Verkäufer zurücksenden, der den Artikel ersetzt und auf seine Kosten zurücksendet.